FAQ

FAQs - Häufig gestellte Fragen

5 Tipps zur Wohnungssuche: 

1. Selbst auf die Suche gehen und Portale und Internetseiten im Auge behalten. 
Auf der Suche nach der passenden Wohnung ist das Medium Nummer 1 das Internet. Es gibt zahlreiche Portale und die meisten Makler haben eigene Internetseiten, auf denen sie ihre Immobilien anbieten. Ist gerade keine passende Wohnung im Angebot oder wurde diese gerade schon vergeben, gibt es bei vielen Anbietern die Möglichkeit, sich auf eine Interessentenliste setzen zu lassen. Wenn ein Makler dann ein Angebot bekommt, welches zu Ihren Suchkriterien passt, kann er Sie direkt kontaktieren. 
Doch bedenken Sie: Auf dieser Liste stehen wahrscheinlich auch noch zahlreiche andere Interessenten. Bleiben Sie also selbst aktiv und schauen regelmäßig auf den Portalen und den Internetseiten nach, ob es vielleicht ein neues Angebot gibt, welches zu Ihrer Suche passt. 

2. Schnell sein 
Wenn Sie online eine passende Wohnung gefunden haben, heißt es schnell sein. Häufig ist es so, dass der Anbieter am ersten Tag nach der Veröffentlichung direkt sehr viele Anfragen erhält, manchmal sogar hunderte. 
Der schnellste Weg, um an ein Exposé zu kommen führt, über den E-Mail-Kontakt. Sie können direkt auf unserer Internetseite oder den verschiedenen Portalen ein Kontaktformular ausfüllen und ein Exposé anfordern. Innerhalb weniger Minuten haben Sie dieses dann in Ihrem Postfach – egal zu welcher Tages- oder Nachtzeit. 

3. Das Exposé genau lesen 
Wichtig ist: genau lesen, was für Informationen im Exposé stehen! 
Wer bei einer Besichtigung oder einem Telefongespräch nachfragt, was schon im Exposé beantwortet wird, macht den Eindruck, als hätte er sich die Informationen gar nicht angesehen. 
Was jedoch nicht heißen soll, dass Fragen generell nicht erwünscht seien. Im Gegenteil: Wenn Sie Fragen haben, die im Exposé noch nicht beantwortet wurden, wird Ihnen der Vermieter oder Makler diese natürlich gerne beantworten. Das zeigt zudem auch noch einmal, dass Sie wirklich Interesse an der Wohnung haben und sich mit den Informationen auseinandergesetzt haben. 
Zusätzlich versenden wir mit den Exposés einen Internet-Link für eine 360°-Tour durch die Wohnung. 
Mit diesem Service können Sie die erste Besichtigung der Wohnung bequem am Computer oder am Handy von zuhause aus vornehmen. 

4. Unterlagen vorbereiten 
Wenn man auf Wohnungssuche geht, ist sinnvoll, vorab schon einmal alle Unterlagen vorzubereiten und einzuholen, die wichtig sind. Auch, wenn man noch keinen konkreten Besichtigungstermin hat, kann man zum Beispiel schon den aktuellen Vermieter um eine Bescheinigung der Mietschuldenfreiheit bitten. 
Wer diese Unterlagen erst nach der Besichtigung anfordert und darauf warten muss, kann dann Pech haben, dass jemand anderes schneller ist und die Wohnung bekommt. Auch Unterlagen wie eine Mieterselbstauskunft, Gehaltsnachweise oder eine SCHUFA-Auskunft kann man ohne viel Aufwand schon vor einer Besichtigung vorbereiten. 

5. Besichtigungstermin und Rückmeldung 
Der Besichtigungstermin ist sowohl für den Anbieter, als auch für den Interessenten sehr wichtig. Oft ist es das erste Mal, dass man sich persönlich trifft und der erste Eindruck ist ja bekanntlich oft entscheidend. 
Es empfiehlt sich also gepflegt aufzutreten und sich passend zu kleiden. Fragen dürfen bei der Besichtigung natürlich gerne gestellt werden, aber beachten Sie dabei Punkt 3. 
Ganz wichtig ist es, dem Vermieter oder Makler eine Rückmeldung zu geben: Gefällt Ihnen die Wohnung? Wollen Sie eine Nacht darüber schlafen? Oder gefällt Ihnen die Wohnung vielleicht auch gar nicht? Auch das dürfen Sie dem Makler gerne sagen. Nur, wenn der Makler eine Rückmeldung bekommt, weiß er, ob Sie an der Wohnung interessiert sind, oder nicht. 


 

"Warum benötige ich einen Energieausweis?"

Wer ein Haus verkaufen oder vermieten möchte, ist seit dem Jahr 2014 verpflichtet, einen Energieausweis für das betreffende Gebäude vorzulegen. Dies gilt, bis auf wenige Ausnahmen (zum Beispiel für Kirchen oder denkmalgeschützte Gebäude), für alle Gebäude. Festgelegt wurde dies in der Energieeinsparverordnung, kurz EnEV. 
Ein Energieausweis enthält unter anderem auch folgende Angaben:

  • den Energiebedarf oder -verbrauch eines Hauses,
  • den wesentlichen Energieträger des Gebäudes, zum Beispiel Gas oder Heizöl,
  • das Baujahr des Gebäudes und der Heizungsanlage.

Wenn bei der Vermarktung eines Hauses oder einer Wohnung kein Energieausweis vorgelegt werden kann, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit hohen Bußgeldern geahndet wird. Um das zu verhindern, müssen Sie sicherstellen, dass ein entsprechender Energieausweis vorliegt, wenn Sie Ihr Eigentum vermarkten möchten. Bei der Erstellung eines solchen Ausweises kann Ihnen ein Architekt oder ein Bauingenieur behilflich sein.


 

"Wie lang ist die Kündigungsfrist?"

Grundsätzlich ist es ein Unterschied, ob der Mieter kündigen möchte oder der Vermieter. Wenn ein Mieter seinen Mietvertrag kündigen möchte, beträgt die Kündigungsfrist immer drei Monate. Das ist gesetzlich festgelegt. Möchte ein Vermieter seinem Mieter kündigen, so kann die Länge der Kündigungsfrist auch mehr als drei Monate betragen. Je nach dem wie lange das Mietverhältnis schon besteht.

Bei seiner Kündigung muss der Mieter darauf achten, dass diese fristgerecht eingeht. Geht die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats ein, dann wird dieser Monat noch in die Frist eingerechnet. Wenn ein Mieter seine Wohnung also kündigt und die Kündigung zum Beispiel am 2. Oktober beim Vermieter eingeht, dann wird der Oktober noch mit in die dreimonatige Frist eingerechnet. Die Kündigung wird dann zum 31. Dezember wirksam. Geht die Kündigung jedoch beispielsweise erst am 10. Oktober ein, wird dieser Monat nicht in die Frist eingerechnet. Die dreimonatige Frist beginnt ab November und die Kündigung wird 31. Januar wirksam.


 

"Wofür muss ich eine Kaution zahlen?"

Eine Kaution ist eine Sicherheit für den Vermieter, die vom Mieter am Anfang des Mietverhältnisses gezahlt wird. Die Höhe der Kaution kann unterschiedlich sein. Sie darf jedoch nicht höher sein als 3 Kaltmieten. Falls am Ende eines Mietverhältnisses festgestellt wird, dass Schäden oder Mängel in der Wohnung vorhanden sind, die der Mieter zu verschulden hat, können diese mit der Kaution verrechnet werden, die am Anfang gezahlt wurde. Da es leider immer wieder vorkommt, dass Mieter nicht für Schäden aufkommen wollen, die sie verursacht haben oder sich plötzlich "aus dem Staub machen", dient die Kaution als finanzielle Sicherheit für den Vermieter.

Wenn die Wohnung nach einer Kündigung allerdings ordnungsgemäß und ohne Schäden und Mängel zurück gegeben wird, bekommt der Mieter natürlich auch seine volle Kaution wieder.


 

"Muss ich eigentlich eine Provision zahlen, wenn ich eine Wohnung mieten möchte?"

In der Regel lässt sich diese Frage mit "Nein" beantworten.
Mitte des Jahres 2015 ist das so genannte "Bestellerprinzip" in Kraft getreten. Darin wird vorgeschrieben, dass derjenige, der den Makler beauftragt, auch dessen Provision zahlen muss.
In den meisten Fällen ist es der Vermieter, der uns einen Auftrag erteilt seine Wohnung zu vermitteln, deshalb zahlt auch der Vermieter die Provision.
Wenn Sie also im Internet ein Angebot für eine Wohnung finden, fällt dort keine Provision für Sie an.
Super, oder? Smiley

VR-Immobilien Wildeshauser Geest GmbH

Rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch.

(04431) 7209420
Kontakt Kontakt